Geltungsbereich / Vertragsabschluss:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Erste Hilfe Akademie Hessen durchgeführten Schulungen, Beratungen und Dienstleistungen, die im weitesten Sinne dem Bereich der Ersten Hilfe und Notfallausbildung zuzuordnen sind. Der Kunde erkennt diese Bedingungen gegenüber der Erste Hilfe Akademie Hessen durch
Auftragserteilung oder Anmeldung an. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Anderslautende vom Kunden verwendete Geschäftsbedingungen bedürfen zur
Einbeziehung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Erste Hilfe Akademie Hessen.
Anmeldung / Rücktritt:
Die Anmeldung zu unseren Lehrgängen kann in unserer Geschäftsstelle, telefonisch zu den Bürozeiten unter der Rufnummer 06102 / 436500, schriftlich per Post oder über die Emailadresse: info@erstehilfeakademiehessen.de erfolgen.
Diese Anmeldung ist verbindlich. Schriftliche oder telefonische, wie auch Anmeldungen per E- Mail werden durch uns schriftlich bestätigt. Dieser Bestätigung sind alle Angaben zu dem gebuchten Kurs, wie Datum, Ort und Zeit, sowie weitere Informationen zur Abrechnung zu entnehmen.
Die Erste Hilfe Akademie Hessen behält sich vor, einzelne Kursteilnehmer im Falle einer Überbuchung abzulehnen und Ersatztermine vorzuschlagen.
Sollte eine Teilnahme an einem gebuchten Kurs – egal aus welchem Grund – nicht möglich sein, so ist die Buchung 30 Werktage (Montag bis Freitag) vor Kursbeginn schriftlich zu stornieren. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Erste Hilfe Akademie Hessen.
Sollte keine rechtzeitige Stornierung erfolgen werden folgende Gebühren erhoben:
Erste-Hilfe Grundkurs oder Fortbildung | 60,00 € / Teilnehmer |
Erste-Hilfe Kindernotfälle mit 4 UE | 45,00 € / Teilnehmer |
Erste-Hilfe Kindernotfälle mit 9 UE | 60,00 € / Teilnehmer |
Erste-Hilfe in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen 60,00 € / Teilnehmer
Sonderkurse und Hauseigene Kurse 80% der ausgeschriebenen Lehrgangsgebühr
An Kursen, die im Geltungsbereich der DGUV 304-001 durchgeführt werden, sollen in der Regel nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Auch bei Anwesenheit eines
Ausbildungshelfers darf die maximale Anzahl 20 Personen nicht übersteigen.
Schulungsort:
Die von der Erste Hilfe Akademie Hessen durchgeführten Schulungen finden in der Regel in dessen Räumlichkeiten statt. Für Veranstaltungen, die in Räumlichkeiten des Kunden stattfinden, hat dieser für jeden Teilnehmer und Referenten von der Erste Hilfe Akademie Hessen eine Sitzgelegenheit zu stellen. Weiterhin hat der Kunde für die praktischen Übungen bzw. Demonstration Freifläche von mindestens 6 m2 sowie Präsentationsausstattung wie z.B. Beamer und Projektionsfläche oder Flip – Chart und Stifte zu stellen.
Zusätzlich gilt für Kurse, deren Gebühren ganz oder teilweise durch die
Berufsgenossenschaften / Unfallkassen getragen werden: Der durch Kunde zur Verfügung gestellte Schulungsraum muss gemäß DGVU-Grundsatz 304-001 mindestens 50 m2 groß sein, über Tageslicht, Lüftungsmöglichkeiten und im Gebäude über Toiletten und
Waschräume verfügen. Sollte bei Eintreffen, Abweichen von den o.g. Grundbedingungen festgestellt werden, muss der Kurs abgesagt werden.
Für den ausgefallenen Termin wird dem Kunden die Kopfpauschale in Höhe von 60,00 € brutto für 15 Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen:
Die Lehrgangsgebühren sind grundsätzlich vor Ort in bar zu entrichten.
Für Kurse, die über die zuständigen Berufsgenossenschaften / Unfallkassen abgerechnet werden sollen, muss spätestens am letzten Lehrgangstag eine vom auftraggebenden Unternehmen vollständig ausgefülltes Anmeldeformular in Original bei dem Dozenten von der Erste Hilfe Akademie Hessen abgegeben werden, der die Schulung durchführt. Auf Anfrage übermittelt die Erste Hilfe Akademie Hessen ein entsprechendes Formular.
Sollte die Liste nicht vollständig oder gar nicht abgegeben werden, ist das auftraggebende Unternehmen verpflichtet die Kursgebühren in Höhe von 60,00 € pro Teilnehmer/ in nach Rechnungslegung zu tragen.
Sollte die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse die Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen, ist das auftraggebende Unternehmen verpflichtet nach Rechnungslegung durch die Erste Hilfe Akademie Hessen den Kurs komplett
(bei gänzlich fehlender Kostenübernahme) bzw. nach aktuell vereinbarten Gebührensatz mit der Berufsgenossenschaft dem Unfallversicherungsträger die Differenzkosten zu tragen.
Sollte keine Berufsgenossenschaft / Unfallkasse die Kosten übernehmen, so besteht auch die Möglichkeit direkt mit der Firma, Behörde, Betreuungseinrichtung, Verein abzurechnen. Dazu ist es notwendig, dass der Teilnehmer/in eine Kostenübernahmeerklärung im Original vorlegt.
Ohne Kostenübernahmeerkärung ist durch den Teilnehmer/in die Lehrgangsgebühr vor Ort in bar zu entrichten.
Es wird eine Quittung für die Entrichtung der Lehrgangsgebühr vor Ort ausgestellt durch den Dozenten/in von der Erste Hilfe Akademie Hessen.
Bei Inhouse-Schulungen bei einem auftraggebenden Unternehmen, werden bei einer Anfahrt unter 20 KM Anfahrtskosten nicht in Rechnung gestellt. Bei einer Anfahrt über 20 KM werden dem auftraggebenden Unternehmen ab dem 21 gefahrenen Kilometer 0,50 € je gefahrenen Kilometer Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Berechnet wird ab der Stieglitzstraße 11 in 63263 Neu-Isenburg
Ersatzbescheinigungen kosten 20,00 € inklusive Versand. Es sind Name, Geburtsdatum, Adresse wie auch Schulungsdatum anzugeben.
Teilnahmebescheinigungen, Erste Hilfe Bücher, und Verkaufsartikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, Eigentum der Erste Hilfe Akademie Hessen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Erste Hilfe Akademie Hessen über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist die Erste Hilfe Akademie Hessen berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte ist nicht möglich
Lehrgangsgebühren:
Die Lehrgangsgebühren sind den ausgeschriebenen Seminaren oder unserer Homepage zu entnehmen.
Schulungsinhalte und Dauer des Lehrganges:
Erste-Hilfe-Grundkurse und – Fortbildungen für Betriebliche Ersthelfer entsprechen den
Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGVU) Grundsatz 304-001
Die Inhalte anderer Schulungen sind im Angebot angegeben oder werden ggf. zwischen dem Kunden und der Erste Hilfe Akademie Hessen schriftlich vereinbart. Liegt eine solche Vereinbarung nicht mindestens 1 5 Werktage vor dem Schulungstermin vor, legt der Dozent/in der Erste Hilfe Akademie Hessen die Inhalte unter Berücksichtigung der Schulungsbezeichnung und des gebuchten Zeitrahmens fest.
Die Lehrgänge finden in sogenannten Unterrichtseinheiten (UE) statt. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. In der Gesamtzeitplanung sind auch Pausen enthalten.
Erste-Hilfe Grundkurs und Fortbildung 9 UE
Erste-Hilfe für Bildungs- / Betreuungseinrichtungen 9 UE
Alle anderen angebotenen Kurse / Fortbildungen, nach Angaben der
Lehrgangsausschreibung
In der Regel wird nach spätestens 2 Unterrichtseinheiten (90 Minuten) eine Pause eingelegt. Bei Tageskursen ist zudem eine Mittagspause von ca. 45-60 Minuten eingeplant.
Absage des Lehrganges:
Die Erste Hilfe Akademie Hessen behält sich das Recht vor, einen geplanten Kurs abzusagen, wenn nicht genügend Anmeldungen vorliegen. Sollte es zu einer Kursabsage kommen, werden bereits angemeldete Teilnehmer/in informiert und Ausweichtermine angeboten.
Kunden, die einen vollständigen Kurs buchen, haben zu gewährleisten, dass die
Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmer/in nicht unterschritten wird. Sollte dies dennoch der Fall sein, behält sich die Erste Hilfe Akademie Hessen das Recht vor, die Differenz der fehlenden Teilnehmer/in dem Kunden gemäß der ausgeschriebenen Lehrgangsgebühren in Rechnung zu stellen.
Sollte der Lehrgang aus anderen Gründen nicht stattfinden, werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren zurückerstattet, wenn der Teilnehmer/in nicht innerhalb der nächsten drei Monate an einem Ausweichtermin teilnimmt.
Haftung:
Für andere als durch Verletzung von Leben, Köper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Erste Hilfe Akademie Hessen nur, wenn diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen
Vertragsverpflichtung durch die Erste Hilfe Akademie Hessen beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Erste Hilfe Akademie Hessen nicht für eine fehlerhafte Anwendung der vermittelten Schulungsinhalte.
Datenerfassung und Datenschutz:
Der Teilnehmer/in erklärt sich mit Ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten wie: Name, Vornamen, Geb.-Datum, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer für die Lehrgangsabwicklung und Abrechnung gegenüber externen Kostenträger gespeichert werden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden angewandt.
Urheberrecht:
Die Erste Hilfe Akademie Hessen behält sich sämtliche Rechte an den Schulungsinhalten und Schulungsunterlagen vor. Eine gewerbliche Nutzung der Schulungsinhalte und -Unterlagen durch den Kunden ist nicht zulässig. Jede Vervielfältigung der Schulungsunterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Erste Hilfe Akademie Hessen.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Offenbach am Main, Hessen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel:
Für den Fall das einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam sein sollte, werden dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und damit die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die unwirksame Vereinbarung ist vielmehr in eine den gesetzlichen Anforderungen und den erkennbaren Interessen der Parteien entsprechende Vereinbarung zu ändern, so wie es dem Sinn und Zweck der Regelung entsprechen würde und von den Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart worden wäre.
Gleiches gilt für den Fall, dasselbe bei der Auslegung einer einzelnen oder mehreren Vereinbarungen zwischen den Parteien zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.
Stand: 08.09.2022